Eine neue Kommission kann Betroffenen bis zu 20 000 Franken zusprechen. Bezahlt wird aber nur, wenn die Taten bereits verjährt sind. Mit diesen Leistungen meint Rita Famos Zahlungen von bis zu 20 000 Franken. Dies ist der Maximalbetrag, den Personen, die im Umfeld der EKS Opfer von sexuellem oder spirituellem Missbrauch. setzt im Missbrauchsskandal einen anderen Akzent.